Welche Fristen gelten in Hannover?
Grundversorgung enercity: 2 Wochen zum Monatsende, keine Mindestlaufzeit. Standard-Jahresvertrag (z.B. bei Online-Anbietern): meist 4–6 Wochen vor automatischer Verlängerung. Sonderkündigung bei Preiserhöhung: innerhalb 6 Wochen nach Ankündigung, Wirkung auf den Erhöhungstermin. Die genaue Frist steht auf der Jahresabrechnung oder im Vertrag.
Kündigung schreiben – so formulierst du es
Formlos in Textform ausreichend (E-Mail, Brief, Fax). Enthalten sein muss: Vollständiger Name, Adresse, Kundennummer, Vertragskontonummer (von der Rechnung), Aussage: „Ich kündige meinen Stromvertrag zum nächstmöglichen Termin ordentlich." Unterschrift (bei Brief). Bei E-Mail: Lesebestätigung anfordern oder Eingangsbestätigung abwarten.
Einfachste Methode: Kündigung durch den neuen Anbieter
Wer online über einen Vergleichsrechner wechselt, gibt beim Abschluss an, bei welchem Anbieter er aktuell ist. Der neue Anbieter übernimmt dann die Kündigung vollautomatisch – du musst selbst nichts tun. Das ist die bequemste und fehlerunsicherste Methode. Empfehlung: Diese Methode nutzen, nicht selbst kündigen.
Das Widerrufsrecht – dein Sicherheitsnetz
Bei Online-Abschlüssen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht: 14 Tage nach Vertragsschluss, ohne Begründung. Wenn du dir unsicher bist, ob der gewählte Tarif passt: Einfach widerrufen. Den Widerruf per E-Mail an den neuen Anbieter schicken, Bestätigung abwarten – fertig. Kein Vertrag, keine Kündigung bei enercity nötig.
Was passiert bei versäumter Kündigung?
Wenn du einen Jahresvertrag (kein Grundversorgungsvertrag!) nicht rechtzeitig kündigst, verlängert er sich automatisch um 1 Jahr (oder den in den AGB genannten Zeitraum). Bei der enercity-Grundversorgung gibt es keine automatische Verlängerung – du kannst jederzeit mit 2 Wochen kündigen. Bei privaten Anbietern: Vertragsende minus Kündigungsfrist im Kalender eintragen.
Sonderkündigung bei Preiserhöhung
Wenn ein Anbieter den Arbeitspreis erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht – auch bei laufendem Jahresvertrag. Die Ankündigung kommt 6 Wochen vor dem Erhöhungstermin. In diesen 6 Wochen kannst du zum Erhöhungstermin kündigen und sofort zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Das Sonderkündigungsrecht ist gesetzlich verankert und kann nicht wegbedungen werden.